FAQ

Anmeldung

Im Regelfall können Sie Ihr Kind unmittelbar nach der Geburt anmelden. Der Großteil der Kita-Plätze wird im Sommer frei (ab 1. August), wenn die älteren Kinder in die Schule kommen. Bitte erkundigen Sie sich jedoch in der jeweiligen Kindertagesstätte, da jede Kita eine eigene Warteliste führt.

Direkt in der Kindertagesstätte Ihrer Wahl. Bitte vereinbaren Sie dort einen persönlichen Termin mit der Kitaleitung. So lernen Sie die Erzieher*innen kennen und können sich vor Ort einen Eindruck verschaffen. Bitte beachten Sie: Die Geschäftsstelle des Kitaverbandes nimmt keine Anmeldungen entgegen.

Nein – wir sind ausdrücklich offen für alle Kinder und ihre Familien. Unserer pädagogischen Arbeit liegt das christliche Menschenbild zugrunde und wir heißen ebenso alle Menschen herzlich willkommen, die einer anderen oder auch keiner Religion angehören. Auch Sie als Eltern müssen keiner Kirche zugehörig sein.

Zuständig für die Ausgabe des Kita-Gutscheins ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Beantragung:
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg

Kita-Alltag

Die Eingewöhnung erfolgt auf Grundlage des Berliner Eingewöhnungsmodells. Wir planen in der Regel vier Wochen dafür ein. Jede Eingewöhnung ist jedoch ein individueller Prozess. Wenden Sie sich gern an die jeweilige Kindertagesstätte, wenn Sie mehr darüber wissen möchten.

In all unseren Kitas bieten wir den Kindern hochwertige und frische Kost. Einige Kitas haben eine eigene Küche; andere beziehen ihre Mahlzeiten von ausgewählten Caterern. Wir haben Kitas mit zuckerfreier, fleischreduzierter und auch vegetarischer Kost im Verbund.

Für Vesper, Musikkurse und ähnliches können Zuzahlungen fällig werden. Sie dürfen den Betrag von 90 Euro pro Monat nicht überschreiten.

Ja. Bitte informieren Sie sich dazu in der jeweiligen Kindertagesstätte. Insgesamt dürfen Tageseinrichtungen in Berlin an maximal 25 Tagen pro Jahr schließen. Festgelegt ist dies in der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen von 2018 (§ 3).