Kindeswohl und Kindesschutz

Im Mittelpunkt unseres institutionellen Kinderschutzkonzeptes steht eine gemeinsame Werte-Kultur, die das Wohl des Kindes an die oberste Stelle pädagogischen Handelns setzt und die die Umsetzung grundlegender Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention als eine bedeutende Aufgabe unserer Arbeit sieht. Unter dem Dach eines umfassenden Leitbildes bilden die Konzeptionen der Kindertagesstätten den Rahmen des gemeinsamen Wirkens. Dieser Rahmen wird durch eine Selbstverpflichtungserklärung für alle angestellten Mitarbeiter*innen ergänzt, in der auf die Grundsätze des kindeswohlorientierten Handelns und Verhaltens noch einmal besonders hingewiesen wird.

Die Fachkräfte unserer Einrichtungen sind vertraut mit den rechtlichen und pädagogischen Grundlagen, die mit den Themen Kindeswohl und Kinderschutz einhergehen. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist für alle Mitarbeiter*innen selbstverständlich und wird alle vier Jahre überprüft. Über die pädagogischen Leitlinien zum Kindeswohl, die konzeptionelle Ausgestaltung und die tägliche Anwendung in den Kindertagesstätten findet ein Austausch in regelmäßigen Dienstbesprechungen, Entwicklungsgesprächen, Konventen und Weiterbildungen statt. Die Regeln für einen gewaltfreien Umgang werden durch die Kita-Teams umgesetzt und vorgelebt, sei es im Umgang mit den Kindern (und deren Eltern) oder in der täglichen Arbeit im Kreis der Mitarbeitenden. Hierbei zählt nicht nur der physische Umgang, sondern auch die konsequente Anwendung gewaltfreier und bedürfnisorientierter Kommunikation.

Der professionelle Umgang mit Nähe und Distanz ist eine der wichtigsten Kernkompetenzen, die in der Arbeit mit Kleinkindern gefordert ist und in den Überlegungen zu einer sog. Verhaltensampel ihre praxisnahen Ansätze findet. Dabei gilt es, ausreichend Räume für eine freie Entfaltung eines jeden jungen Menschen anzubieten, aber auch Grenzverletzung zu erkennen und sich für das Wohl Schutzbefohlener einzusetzen. Grenzverletzungen und Übergriffe, die auf die Entwicklung von Psyche, Gesundheit und Selbstvertrauen einen schädigenden Einfluss haben, können in der Beziehung zwischen Kindern und in der Beziehung zwischen Kind und Erwachsenen entstehen. Das Recht am eigenen Körper und das Recht, zu nicht gewollten Handlungen "Nein" zu sagen, sollen hier als zentrale Aspekte des Kindeswohls hervorgehoben werden.

Neben äußeren Anzeichen am Kind kann durch die Beobachtung wiederholter Verhaltensauffälligkeiten, Wesensveränderungen oder aufgrund eines schwierigen sozialen Umfelds auf eine mögliche Gefährdungssituation geschlossen werden. Hier gibt die durch das Qualitätsmanagement unterstützte Prozessbeschreibung ein schnelles und überlegtes Handeln für alle Mitarbeiter*innen vor. Eingebunden ist dabei immer zwingend der Austausch mit der Kita-Leitung, der Fachberatung und dem Träger. Ein Kooperationsvertrag mit dem Kinderschutzzentrum sichert uns dabei die umgehende Hinzunahme einer insofern erfahrenen, externen Fachkraft, um auf eine unabhängige Bewertung und zusätzliche fachliche Expertise im Falle des Falles zurückgreifen zu können.

Neben der Beobachtung von Auffälligkeiten und dem Nachgehen von möglichen Gefährdungssituationen innerhalb und im Umfeld der Einrichtungen durch eine regelmäßige Risikoanalyse zählt die offene Kommunikation mit und aktive Beobachtung von Kindern zu den bedeutendsten Maßnahmen in der Prävention. Vielfältige und altersgerechte Partizipations- und Beschwerdemöglichkeiten spielen hierbei eine wichtige Rolle, insbesondere für Kinder, die sich (noch) nicht oder nur unzureichend verbal äußern bzw. offenbaren können/wollen. Ergänzend dazu hat es sich der Ev. Kitaverband Mitte-West zur Aufgabe gemacht, durch ein umfassendes sexualpädagogisches Konzept die theoretischen Grundlagen für die Vermittlung eines positiven Körperempfindens zu legen, um damit die anvertrauten Kinder auch in die Lage zu versetzen, frühzeitig eigene Grenzen zu erkennen und zum Ausdruck bringen zu können.