Internet-Informationsangebot des
Evangelischen Kirchenkreisverbandes für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-West
Druckfassung am Dienstag, 22. September 2026, von:
https://kitaverband-mw.de/wie-wir-arbeiten/aktuelle-projekte/jobrad-klimafreundlich-mobil
Über unsere Kooperation mit bikeleasing.de können Mitarbeitende ein Fahrrad, E-Bike oder Lastenrad ihrer Wahl per Gehaltsumwandlung leasen. Ein Angebot, das nachhaltige Mobilität für alle zugänglich macht.
Vorteile:
Mitarbeitende des Ev. Kitaverbandes Mitte-West können im Rahmen eines Pilotprojektes (s. unten Fotos anlässlich des Projektsstarts) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) während der Testphase, die vom 1.10.2025 bis 30.9.2028 läuft, ein Fahrrad leasen, das dienstlich und privat genutzt werden kann. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen zu dieser Möglichkeit und der Bezuschussung durch den Arbeitgeber beantwortet:
Fahrrad fahren macht Spaß, hält fit und ist oft eine schnellere und vor allem umweltfreundlichere Alternative zum Autofahren. Für das Fahrrad braucht man außerdem auch keinen Parkplatz zu suchen. Und das Gute am Bikeleasing ist: Selbst wenn der Weg zur Arbeit mit dem Rad keine Variante ist, kann das Rad auch nur privat genutzt werden!
Den Leasingvertrag schließt der*die Mitarbeitende mit Bikeleasing (nähere Informationen zur Möglichkeit, ein Fahrrad zu leasen, sich unter https://bikeleasing.de).
Die Höhe der Leasingrate hängt ganz vom Fahrrad ab. Aber: Sie wird vom Bruttogehalt abgezogen und die spürbare Belastung im Nettogehalt ist demnach geringer als die Leasingrate, die vom Bruttogehalt abgezogen wird. Wenn also über Bikeleasing ein Fahrrad geleast wird, ist das finanziell auf jeden Fall vorteilhaft! Wie hoch der Betrag ist, um den sich das Nettogehalt jährlich verringert, kann in Abhängigkeit des Bruttogehalts und des Fahrradpreises ganz einfach mit dem Leasingrechner auf der Website von Bikeleasing ausgerechnet werden.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Danach kann das Fahrrad für 18 Prozent des Kaufpreises gekauft werden oder zurückgegeben werden.
In der Leasingrate ist eine Versicherung inbegriffen, die Diebstahl, Teildiebstahl, Unfall, Produktionsfehler etc. komplett abdeckt. Es entstehen für den*die Mitarbeiter*in keine zusätzlichen Kosten.
Ja, grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Leasingrate. Allerdings nur dann, wenn der*die Mitarbeitende noch keinen Zuschuss zum BVG-Firmenticket vom Arbeitgeber erhält.
Der Zuschuss zur Leasingrate entspricht dem Zuschuss, den der Arbeitgeber zum BVG-Firmenticket gewährt. Erhöht sich der Zuschuss zum BVG-Firmenticket, so erhöht sich der Zuschuss zur Leasingrate entsprechend.
Ja, Mitarbeitende, die einen Zuschuss zum BVG-Firmenticket bekommen, können trotzdem einen Leasingvertrag mit Bikeleasing schließen. Allerdings erhalten sie dann keinen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Leasingrate, weil sie diesen ja bereits für das BVG-Ticket bekommen.
Nein, das geht nicht. Sofern der*die Mitarbeitende sowohl ein Fahrrad least als auch ein BVG-Firmenticket bezieht, wird der Zuschuss nur zum BVG-Firmenticket gewährt.
Weitere Informationen
EKBO-Umweltbüro: Mobilität
BLS Bikeleasing-Service